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Bei Existenzgründung hilft das Arbeitsamt

Der Weg aus der Arbeitslosigkeit ist oft langwierig und erscheint für viele Arbeitsuchende aussichtslos. Wer sich selbständig machen möchte, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden, sollte beim Arbeitsamt einen Gründungszuschuss beantragen.

Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind:
• Selbständigkeit soll Vollzeittätigkeit sein
• Selbständigkeit soll den Lebensunterhalt sichern
• Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten
• Bestätigung einer sachkundigen Stelle (Steuerberater, Unternehmensberater, Handwerkskammer oder Bank) zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
• Einzahlung von Arbeitslosenbeiträgen für 360 Tage in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit
• Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens 90 Tage am Tag des Beginns der Selbstständigkeit
• Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I für mindestens einen Tag

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der zuletzt bewilligten Höhe des Arbeitslosengeldes. Das sind im Regelfall 60 % des letzten Nettogehaltes, wenn keine Kinder in der Familie sind und 67 % für Existenzgründer mit Kindern. Zusätzlich wird eine zweckgebundene Pauschale von 300€ gezahlt, um eine Krankenversicherung abschließen zu können. Die Bewilligungsdauer beträgt neun Monate. Die Pauschale kann für weitere 6 Monate beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die selbständige Tätigkeit intensiv erfolgt ist. Auch bei Scheitern der Selbständigkeit muss der Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Arbeitslosengeld II-Bezieher können Einstiegsgeld beantragen. Die Höhe beträgt 50% der Regelleistung zzgl. je 10% pro Haushaltsmitglied und wird für 24 Monate bewilligt. Über weitere Zuschüsse und Darlehen informiert das Arbeitsamt.

Wer keinen Anspruch auf Unterstützung vom Arbeitsamt hat, sollte überprüfen, ob öffentliche Fördermittel vom Bund oder den Ländern in Frage kommen oder die Hausbank eigene Programme für Existenzgründer anbietet.

(Stand: 09/2011) Keine Gewähr auf Richtigkeit.